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Wichtige Steuertermine

Abgabe der Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerzahlung:

Immer zum 10. des Folgemonats
(z. B. Abgabe der Lohnsteueranmeldung Januar ist dann am 10. Februar fällig)

Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung - monatlich:

1. Monatlich ohne Dauerfristverlängerung: zum 10. des Folgemonats
2. Monatlich mit Dauerfristverlängerung: Verlängerung der Abgabefrist um einen Monat z.B. Umsatzsteuervoranmeldung Januar - Abgabe am 10. März
3. Quartalweise

 

Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und Abgabe der Umsatzsteuervorauszahlung - quartalsweise:

(hier sollte immer die Dauerfristverlängerung genutzt werden, da keine Sondervorauszahlung entrichtet werden muss):
I. Quartal (Januar-März) 10. Mai
II. Quartal (April-Juni) 10. August
III. Quartal (Juli-September) 10. Oktober
IV. Quartal (Oktober-Dezember) 10. Februar
Anmeldung und Entrichtung der Sondervorauszahlung: 10. Februar

 

Abgabe Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlung:

10. März
10. Juni
10. September
10. Dezember

 

Gewerbevorauszahlung:

15. Februar
15. Mai
15. August
15. November

 

Abgabetermin für die Jahressteuererklärungen:

31. Mai des Folgejahres - sofern Sie nicht durch einen Steuerberater vertreten werden
31. Dezember des Folgejahres - bei Vertretung durch einen Steuerberater – sofern die Erklärung nicht vorzeitig vom Finanzamt angefordert werden.

 

Termin für die Veröffentlichung der Bilanzdaten im Bundesanzeiger:

31. Dezember des Folgejahres

 

Abgabe der Zusammenfassenden Meldung beim BZSt (bei quartalweiser Abgabe):

I.   Quartal 25. April
II.  Quartal 25. Juli
III. Quartal 25. Oktober
IV.  Quartal 25. Januar des Folgejahres